Krisenstab der Stadt Hagen beschließt Regeln für das öffentliche Leben
Auszug vom 07.10.20 Maximal 150 Zuschauer bei Sportveranstaltungen Das Betreten von Sport- oder Wettbewerbsanlagen ist für maximal 150 gleichzeitig anwesende Zuschauer zulässig, sofern geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz und zur Steuerung des Zutritts sichergestellt sind. Außerhalb von festen Sitzplätzen …
Hinweis zur Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 01.10.2020
Sehr geehrte Sportfreunde, in der ab 01.10.2020 gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW wurde die „30er-Regel“ für Kontaktsport aufgehoben. Die Rückverfolgbarkeit der Kontaktpersonen ist zwingend weiterhin sicherzustellen. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen (z. B. Turniere) sind weiterhin bis 31.12.2020 nicht zulässig. Link: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-09-30_coronaschvo_ab_01.10.2020_lesefassung.pdf Auszug: …