MITGLIED WERDEN

Probetraining

Gerne können Sie in unserem Verein auch Probetrainings absolvieren. Bis zu zwei mal ist das kostenlose Schnuppern erlaubt. Beim dritten Training müssen Sie sich für oder gegen eine Mitgliedschaft in der SG entscheiden.

Probetraining Fußball

Hallo Sportskameraden,
grundsätzlich steht einem Probetraining nichts im Weg, aber wir bitten um die Einhaltung nachfolgender Punkte:

  • Kontaktaufnahme mit dem sportlichen Leiter Fußball
  • Erhalt einer Einwilligung zum Probetraining des aktuellen Vereins oder
  • eine Bestätigung (des Vereins) der Abmeldung
  • Nach vorheriger Absprache mit dem entsprechenden Trainer zum Training erscheinen

Wir suchen immer talentierte, leistungsstarke und willensstarke Spieler, die bereit sind gemeinsam mit uns die Herausforderung zu suchen und anzunehmen.

Welche Sportsachen sollte ich zum Training mitbringen?

Bitte achten Sie darauf, dass Sie beim Training sportliche Kleidung dabei haben. Das Betreten der Hallen ist ausschließlich mit sauberen Hallenturnschuhen gestattet.
Falls Sie sich noch unsicher sein sollten, was Sie beim ersten Training mitbringen sollten, kontaktieren Sie bitte die entsprechenden Ansprechpartner direkt.

Darf ich mit meinem Kind zum Schnuppern vorbeikommen?

Ja, schnuppern ist zweimal möglich.

Wann wird der Mitgliedsbeitrag von meinem Konto abgebucht?

Alle Vereinsbeiträge werden zu je 25% zum Quartalsbeginn im Januar, April, Juli und Oktober bzw. nach Vereinseintritt eingezogen.

Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

Sollten sich Ihre Kontaktdaten oder Bankverbindung ändern, teilen Sie uns das bitte via E-Mail an info@sg-hohenlimburg-holthausen.de mit.
Füllen Sie dazu bitte die Änderungsmitteilung aus.

Wer haftet beim Verlust von Wertsachen?

Die SG Hohenlimburg-Holthausen empfiehlt allen seinen Mitgliedern, auf wichtige Wertsachen während des Sports zu verzichten. Der Verein übernimmt bei einem Verlust keinerlei Haftung.

Wie kann ich aus dem Verein austreten?

Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) für Mitglieder erfolgt durch schriftliche* eingeschriebener Erklärung gegenüber einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.
Der Austritt kann zum 30. Juni eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat erklärt werden. Maßgeblich ist hier der Poststempel spätestens zum 31. Mai.
Zusätzlich gewähren wir eine Kündigungsfrist zum 31. Dezember eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat. Maßgeblich ist hier der Poststempel spätestens zum 30. November.
Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres halbes Jahr.

*(Kündigungen via Text- oder elektronischer Form sind nicht wirksam. Dies beinhaltet E-Mail, Fax, SMS, WhatsApp etc.)

Wir freuen uns auf Euch!